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Chancen und Potentiale erkennen und nutzen

Wichtige Aspekte eines guten Assessments sind ausreichende Möglichkeiten zur Erprobung Ihrer beruflichen Potentiale und eine Wertschätzung Ihrer bisher erworbenen Kompetenzen. Mit unserem Berufsparcours bieten wir Ihnen sehr gute Erprobungsmöglichkeiten. Zudem zeigen wir Ihnen Wege auf, wie Sie eine neue gesetzliche Möglichkeit zur Anerkennung erworbener beruflicher Kompetenzen nutzen können. 

Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG)

Ab dem 01.01.2025 gibt es eine völlig neue Möglichkeit, Kompetenzen, die Sie in Ihrer bisherigen Berufstätigkeit erworben haben, durch die zuständige Kammer feststellen zu lassen. Voraussetzung ist, dass sich Ihre bisherigen Tätigkeiten einem anerkannten Ausbildungsberuf zuordnen lassen. In einem festgelegten Verfahren stellt die Kammer fest, ob Sie diese Tätigkeiten auf einem vergleichbaren Niveau beherrschen, wie Mitarbeitende mit einer Abschlussprüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf. Grundsätzlich kann eine vollständige Gleichwertigkeit oder eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt werden. Im letzteren Fall ist eine ergänzende Feststellung möglich, die ausschließlich die noch fehlenden Kompetenzen betrifft. 

In unserer Eignungsabklärung klären wir die Frage, ob diese gesetzliche Regelung für Sie Vorteile bietet.

Voraussetzung für das Feststellungsverfahren

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Sie befinden sich nicht in einer entsprechenden Ausbildung
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Die Dauer der Tätigkeit in einem Bereich, der einem anerkannten Ausbildungsberuf eindeutig zuzuordnen ist, muss mindestens das 1,5-fache der Ausbildungsdauer entsprechen. 

Wann ist die Teilnahme am Feststellungsverfahren sinnvoll?

Grundsätzlich ist es auf dem Arbeitsmarkt hilfreich, wenn Sie ein anerkanntes Zertifikat vorweisen können, das Sie vom Status als ungelernte Person unterscheidet.

Mögliche Ausgangssituationen können sein: 

  • Die Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf wurde endgültig nicht bestanden.
  • Eine Ausbildung wurde vor der Prüfung abgebrochen und eine Arbeit im Ausbildungsberuf ausgeübt. 
  • Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen werden nicht anerkannt. Jedoch wird in diesem Berufsfeld gearbeitet. 

Der Nachweis der Gleichwertigkeit kann durch unterschiedliche Verfahren erbracht werden. Das können z.B. auch Arbeitsergebnisse Ihrer bisherigen Tätigkeit sein. Ganz entscheidend ist, dass es keinen schriftlichen Prüfungsteil gibt. 

Wenn Sie Ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Gründen nicht mehr weiter ausüben können, lohnt es sich über ein Feststellungsverfahren nachzudenken. 

  • Möglicherweise können Sie eine höherwertige Tätigkeit in Ihrem bisherigen Unternehmen nach der Feststellung ausüben, die Ihnen gesundheitlich möglich ist. 
  • Positiv ist in jedem Fall, dass Sie in Ihrem Lebenslauf einen erfolgreichen Nachweis Ihrer beruflichen Kompetenzen vorweisen können. 

Zu den weiteren Entwicklungen bzw. die Umsetzung des Gesetzes und Ihrer Möglichkeiten halten wir Sie auf dem Laufenden.

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