Ihr Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) ist der erste Schritt
Der Ausgangspunkt Ihrer Teilnahme an einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme im BFW Bad Wildbad ist immer die Antragstellung auf eine LTA. Auf dieser Grundlage entscheidet Ihr zuständiger Kostenträger über Ihren Anspruch auf eine LTA und im weiteren Verlauf bei Vorliegen eines Anspruchs über die genaue Leistung am Arbeitsleben. Das kann eine Maßnahme im BFW Bad Wildbad sein.
Der zuständige Kostenträger
In Deutschland spricht man mit Blick auf die Zuständigkeiten der unterschiedlichen Träger von medizinischen und beruflichen Rehabilitationsleistungen von einem gegliederten System. Der Gesetzgeber hat definiert, unter welchen Voraussetzungen ein Kostenträger zuständig ist.
Wichtige Kostenträger sind die DRV Bund sowie die Rentenversicherungsträger der Länder (z.B. DRV Baden-Württemberg). Eine zentrale kommt der Bundesagentur für Arbeit zu. Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversichungerung zuständig.
Hilfreiche Informtionen zur Frage, welcher Kostenträger für Sie zuständig ist, finden Sie in folgdenen Quellen.
Kostenträger
Selbstverständlich helfen Ihnen die Beratungsstellen der Kostenträger weiter, z.B. Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV oder die örtlichen Arbeitsagenturen. Sie brauchen keine Sorge haben, wenn der von Ihnen angesprochene Kostenträger nicht zuständig ist, Ihr möglicher Antrag wird an die richtige Stelle weitergeleitet.
Haben Sie den Mut, einen LTA-Antrag zu stellen. Selbstverständlich helfen auch wir Ihnen weiter. Eine Rechtsauskunft dürfen wir jedoch nicht geben.
Ihre Ansprechperson
Ulrike Bier
Abteilungsleitung Aufnahme und Beratung
Berufsförderungswerk Bad Wildbad gGmbH
Paulinenstraße 132
75323
Bad Wildbad
07081 175-300
Kontakt aufnehmen